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Der in einer Vorehe erworbene Name als Ehename in einer neuen Ehe?!
Es ist mit Art. 2 I GG in Verbindung mit Art. 1 I GG nicht vereinbar, dass nach § 1355 II BGB der durch frühere Eheschließung erworbene und geführte Name eines Ehegatten in dessen neuer Ehe nicht zum Ehenamen bestimmt werden kann...weiter
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12 Vornamen für nur einen Sohn: Das geht nun wirklich nicht
Das Standesamt darf den Antrag, seinen Sohn "Chenekwahow, Tecumseh, Migiskau, Kioma, Ernesto, Inti, Prithibi, Pathar, Chajara, Majim, Henriko und Alessandro" zu nennen mit der Begründung ablehnen, die 12 Vornamen stünden in ihrer Anzahl dem Kindeswohl entgegen...weiter
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BGH zu Leistungsänderungsklauseln in Combi-Spar-Verträgen
Eine Leistungsänderungsklausel muss unter Berücksichtigung der Interessen des Verwenders für den anderen Vertragsteil zumutbar sein...weiter
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Ausschluss des gegen den Erben des Unterhaltsschuldners gerichteten Anspruchs auf nachehelichen Ehegattenunterhalt
Die gesetzliche Unterhaltspflicht geht unverändert auf den Erben über und ist nur durch den fiktiven Pflichtteil des Unterhaltsberechtigten beschränkt. Der Erbe kann sich deswegen weiterhin oder auch erstmals auf Ausschlussgründe nach § 1579 BGB berufen, wenn der Erblasser nicht zuvor darauf verzichtet hat...weiter
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Zur Inhaltskontrolle von notariellen Eheverträgen
Es steht Ehegatten grundsätzlich frei, die gesetzlichen Regelungen über den Zugewinn, den Versorgungsausgleich und den nachehelichen Unterhalt ehevertraglich auszuschließen. Allerdings darf der Schutzzweck dieser Regelungen nicht beliebig unterlaufen werden...weiter
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Erbunwürdigkeitsklage wegen gemeinschaftlich begangenen Mordes
Die im Gesetz für eine Erbunwürdigkeitsklage vorgesehene Frist von einem Jahr beginnt mit dem Zeitpunkt, in welchem keine begründeten Zweifel mehr über eine (Mit-) Täterschaft des Erben bestehen...weiter
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Zeugnisverweigerungsrecht des Notars
Zu den Voraussetzungen für ein Zeugnisverweigerungsrecht des Notars...weiter
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Kein Anspruch auf mehr Unterhalt bei sog. Karrieresprung
Von einem Karrieresprung, dessen Mehrertrag die ehelichen Lebensverhältnisse nicht prägt, ist auszugehen, wenn der Verpflichtete in einem anderen Tätigkeitsbereich oder in einer anderen Funktion tätig wird und infolgedessen mehr als 20 % mehr verdient als vorher...weiter
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Gemeinschaftliches Testament oder bloßes Einverständnis mit den Verfügungen des Ehegatten?
Zur Auslegung eines von Ehegatten in der Weise errichteten Testaments, dass der eine Ehegatte – in Ich-Form – seine letztwilligen Verfügungen niederschreibt und der andere Ehegatte diese – mit dem Zusatz: „Dieses Testament ist auch mein letzter Willen” – mitunterzeichnet...weiter
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Hausgrundstück an Sohn geschenkt: Rückforderung nur noch bei tatsächlichem Notbedarf möglich
An einem Notbedarf des Schenkers fehlt es, wenn er eine nahe liegende Erwerbsmöglichkeit nicht nutzt...weiter
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Endgültige unentgeltliche Zuwendungen an die Stiftung Frauenkirche Dresden
Endgültige unentgeltliche Zuwendungen an eine Stiftung unterliegen als stiftungskapitalerhöhende Zustiftungen oder als zum zeitnahen Einsatz für Stiftungszwecke gedachte freie oder gebundene Spenden grundsätzlich dem Schenkungsrecht...weiter
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BGH zur sog. verdeckten Schwiegersohnhaftung
Für die Leistungsfähigkeit eines verheirateten Unterhaltspflichtigen, der selbst nur über Einkünfte unterhalb des Selbstbehalts verfügt, kommt es entscheidend darauf an, ob und ggf. inwieweit sein Einkommen zur Bestreitung des vorrangigen angemessenen Familienunterhalts benötigt wird...weiter
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