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Rentenversicherung: Begünstigung von Versicherten mit 45 Pflichtbeitragsjahren verfassungsgemäß

(Val) Es ist verfassungsgemäß, dass Versicherte, die vor 1942 geboren sind und 45 Pflichtbeitragsjahre in der Rentenversicherung erreicht haben, beim Bezug einer Altersrente gesetzlich begünstigt werden. Dies verstoße nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz, so das Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Gleichzeitig stellten die Richter fest, dass die Kürzung der Altersrente bei vorzeitiger Inanspruchnahme weder die Eigentumsgarantie noch den Gleichheitsgrundsatz verletzt.

Die Kläger der fünf Ausgangsverfahren hatten vorzeitig eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit gemäß § 237 Sozialgesetzbuch VI ab Vollendung ihres 60. Lebensjahres beantragt und erhielten aufgrund des geminderten Zugangsfaktors nur eine gekürzte Rentenleistung. Vier der Kläger waren vor 1942 geboren, ihnen fehlte jedoch für einen günstigeren Rentenbezug die Voraussetzung von 45 Pflichtbeitragsjahren. Das Bundessozialgericht hat alle Verfahren ausgesetzt und dem BVerfG die Frage, ob die oben dargestellten Vorschriften mit dem Grundgesetz vereinbar sind, zur Entscheidung vorgelegt.

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 11.11.2008, 1 BvL 3/05 1 BvL 4/05 1 BvL 5/05 1 BvL 6/05 1 BvL 7/05

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