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Rechtsanwälte in Europa: Dänemark
Zulassung/Zuständigkeit:
Rechtsanwälte in Dänemark sind entweder bei allen Amtsgerichten mit der Berufsbezeichnung „Advokat (L)“ oder bei allen Amts-, den beiden Landgerichten in Kopenhagen und Viborg und dem „Höchsten Gerichtshof“ mit der Berufsbezeichnung „Advokat (H)“ zugelassen.
Anwalts-/Notarzwang:
Dänemark kennt keinen Anwaltszwang, d.h. jede Partei kann sich auch vor dem Obersten Gerichtshof selbst vertreten. Erscheint die Partei nicht selbst zum Gerichtstermin ist eine Vertretung nur durch nahe Angehörige, Angestellte oder einen Rechtsanwalt zulässig.
Einen selbstständigen Notar kennt das dänische Recht nicht. Dessen Aufgaben werden von Rechtsanwälten bzw. Gerichtsmitarbeitern (notarius publicus) übernommen.
Prozesskostenhilfe/Pflichtverteidiger:
Das dänische Strafrecht kennt das Institut der Pflichtverteidung in allen Fällen „notwendiger Verteidigung“. Fälle der notwendigen Verteidigung sind: Inhaftierung, Verfahren vor dem Landgericht und Berufungsverfahren. In diesen Fällen wird dem Angeklagten/Beschuldigten ein Pflichtverteidiger gestellt.
Im Zivilverfahren kann auf Antrag einer einkommensschwachen in- und ausländischen Partei Prozesskostenhilfe („fri proces“) bewilligt werden. Die Antragstellung erfolgt nicht bei Gericht, sondern bei der Oberen Verwaltungsbehörde. In Kopenhagen ist dies der „Oberpräsident“, sonst der „Statsamtsmand“.
Anwaltsgebühren:
Das anwaltliche Gebührenrecht ist in verschiedenen Gebührentabellen geregelt, die von der Rechtsanwaltskammer erlassen und vom Preisüberwachungsamt genehmigt werden müssen.
Gebühren-/Kostentragung:
Das dänische Recht kennt keinen gesonderten Kostenausspruch, mit dem die Kosten des Verfahrens einschließlich der Rechtsanwaltskosten ganz oder teilweise einer Partei auferlegt werden. Das Gericht ist berechtigt, nicht jedoch verpflichtet - auch ohne Antragstellung – im Urteil der obsiegenden Partei einen Pauschalbetrag zuzusprechen, der sich an den Gebührentabellen orientiert, häufig aber nicht alle Gebühren und Kosten der obsiegenden Partei deckt.
Rechtsanwaltskammer:
Det Danske Advokatsamfund
Kronprinzessegade 28
1306 Kobenhavn K
Fon: 0045 33 96 97 98 Fax: 0045 33 32 18 31
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