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Keine Markenrechtsverletzung durch Anbringung von Hyperlinks
(LG Berlin, Urt. v. 5.10.2001 - 15 O 254/01)
Leitsatz der Redaktion:
Die Anbringung eines Hyperlinks zu Informationszwecken stellt keine kennzeichenmäßige Benutzung iSd. § 14 MarkenG dar.
Das Gericht führte aus, dass die Klage auf Zahlung von Abmahnkosten aus dem Rechtsgrund der Geschäftsführung ohne Auftrag nicht begründet sei. Denn die Anbringung eines Hyperlinks zu Informationszwecken stelle keine kennzeichenmäßige Benutzung iSd. § 14 MarkenG dar.
Für die vorliegende Abmahnung könne daher kein Aufwendungsersatz verlangt werden, weil die Abmahnung mangels Markenverletzung nicht im objektiven Interesse des abgemahnten Beklagten (Bekl.) lag.
Quelle: JurPC 61/2002
[§§ 683 S. 1, 677, 670 BGB; § 14 MarkenG]
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